Dürfen Schülerinnen in Deutschland ein Kopftuch tragen?
Kurz: In aller Regel ja: Für Schülerinnen ist das Kopftuch von der Religionsfreiheit gedeckt; ein allgemeines Verbot für Schülerinnen gibt es in Deutschland nicht. Die umstrittenen Fälle betreffen meist Lehrkräfte, nicht Schülerinnen. Das ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wichtig vorab: Das Folgende ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Konflikt wende dich an die Antidiskriminierungsstelle, einen Schulrechts-Beratungsdienst oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.
Die Grundlinie für Schülerinnen
Das Tragen eines Kopftuchs fällt unter die Religionsfreiheit (Art. 4 GG). Für Schülerinnen ist es grundsätzlich geschützt — ein allgemeines Verbot, das Schülerinnen das Kopftuch untersagt, gibt es in Deutschland nicht. Eine Schule darf das also nicht einfach pauschal verbieten.
Verwechselt wird das oft mit der Debatte um Lehrkräfte: Dort gab es Streit um Neutralitätsregeln im Staatsdienst. Für Schülerinnen als Trägerinnen ihrer eigenen Grundrechte gilt diese Logik nicht in gleicher Weise. Geht es nicht um Religion, sondern um Sicherheit (z. B. im Sport- oder Chemieunterricht), sind sachliche, für alle geltende Vorgaben zur sicheren Befestigung möglich — ein generelles Kopftuchverbot folgt daraus aber nicht.
Worauf achten
- Ein pauschales Kopftuchverbot speziell für Schülerinnen wäre rechtlich sehr angreifbar.
Beantwortet von Hijab Modest Redaktion · 2.6.2026 Recherchebasiert, keine eigenen Lab-Tests. → Methodik
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Darf mir wegen des Kopftuchs gekündigt werden?
Eine Kündigung nur wegen des Kopftuchs ist meist angreifbar: Das AGG schützt vor Benachteiligung wegen der Religion. Ein pauschales Verbot trägt keine Kündigung; selbst eine zulässige Neutralitätsregel rechtfertigt sie nur unter engen Voraussetzungen. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Recht & ArbeitDarf ich mit Hijab zum Vorstellungsgespräch oder aufs Bewerbungsfoto?
Ja. Du darfst dich mit Hijab bewerben, ein Foto mit Kopftuch verwenden und so zum Gespräch erscheinen. Eine Ablehnung allein wegen des Hijab kann eine Benachteiligung nach dem AGG sein. Ein Bewerbungsfoto ist ohnehin freiwillig. Nur in wenigen Bereichen gelten besondere Regeln.
Recht & ArbeitDarf mein Arbeitgeber mir das Kopftuch verbieten?
Pauschal verbieten darf ein Arbeitgeber das Kopftuch in der Regel nicht. Ein Verbot ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig — etwa bei einer konsequenten, für alle religiösen Zeichen geltenden Neutralitätsregel und einem echten betrieblichen Bedürfnis. Das ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.