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Recht & Arbeit
Rund um Hijab am Arbeitsplatz, in der Schule und bei der Bewerbung gibt es viele Unsicherheiten. Hier geben wir einen verständlichen Überblick zur Rechtslage in Deutschland. Diese Antworten sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Passendes Werkzeug
Hinweis: Diese Antworten sind allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. In konkreten Konflikten hilft eine Antidiskriminierungsstelle oder anwaltliche Beratung.
Häufigste Probleme
Ausgewählte Fragen
Darf mein Arbeitgeber mir das Kopftuch verbieten?
Pauschal verbieten darf ein Arbeitgeber das Kopftuch in der Regel nicht. Ein Verbot ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig — etwa bei einer konsequenten, für alle religiösen Zeichen geltenden Neutralitätsregel und einem echten betrieblichen Bedürfnis. Das ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Recht & ArbeitDürfen Schülerinnen in Deutschland ein Kopftuch tragen?
In aller Regel ja: Für Schülerinnen ist das Kopftuch von der Religionsfreiheit gedeckt; ein allgemeines Verbot für Schülerinnen gibt es in Deutschland nicht. Die umstrittenen Fälle betreffen meist Lehrkräfte, nicht Schülerinnen. Das ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Recht & ArbeitDarf ich mit Hijab zum Vorstellungsgespräch oder aufs Bewerbungsfoto?
Ja. Du darfst dich mit Hijab bewerben, ein Foto mit Kopftuch verwenden und so zum Gespräch erscheinen. Eine Ablehnung allein wegen des Hijab kann eine Benachteiligung nach dem AGG sein. Ein Bewerbungsfoto ist ohnehin freiwillig. Nur in wenigen Bereichen gelten besondere Regeln.
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